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   OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98   

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https://dejure.org/1999,2596
OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98 (https://dejure.org/1999,2596)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.1999 - 13 U 91/98 (https://dejure.org/1999,2596)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 13 U 91/98 (https://dejure.org/1999,2596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz materieller und immaterieller Zukunftsschäden aus einem Rodelunfall wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Anforderungen an die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht für den Betreiber einer Wintersportpiste; Übertragung der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autoschläuche als Schlitten: Pistenbetreiber haftet bei Unfällen mit Reifenflitzern - Betreiber hätte Benutzung der Autoschläuche untersagen müssen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Rodelhanges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 100
  • MDR 2000, 161
  • SpuRt 2002, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    Die Verletzung der äußeren Sorgfalt indiziert die Verletzung der inneren Sorgfalt bzw. hierfür spricht der Beweis des ersten Anscheins (BGH, VersR 1986, 765).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    An die sachliche Begründetheit einer Feststellungsklage bezüglich materieller und immaterieller Zukunftsschäden sind nur maßvolle Anforderungen zu stellen (BGH, NJW-RR 1989, 1367; 1991, 917).
  • BGH, 02.10.1984 - VI ZR 125/83

    Streupflicht - Zeitliche Abgrenzung - Gebäudezugang - Schwimmbad - Restaurant -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    Und zwar solange nicht konkrete Anhaltspunkte hervortreten, die dieses Vertrauen erschüttern (BGH, VersR 1984, 1190).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    Dabei sind nur diejenigen Gefahren ausgeschlossen, die dem Ski- bzw. Rodelsport typischerweise zu eigen sind und die der Wintersportler bewußt in Kauf nimmt, wie beispielsweise Geländeschwierigkeiten, Vereisungen, Buckel und Mulden oder schlechte Schneequalität (BGH, NJW 1985, 620 ff.).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    An die sachliche Begründetheit einer Feststellungsklage bezüglich materieller und immaterieller Zukunftsschäden sind nur maßvolle Anforderungen zu stellen (BGH, NJW-RR 1989, 1367; 1991, 917).
  • BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85

    Verkehrssicherungspflciht des Veranstalters eines Straßenradrennens

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    Da eine Verkehrssicherung, die jede mögliche Verletzung von Rechtsgütern ausschließt, nicht erreichbar ist, bedurfte es solcher zumutbarer Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten durfte, um andere Personen vor Schaden zu bewahren (BGH, VersR 1986, 705, 707).
  • OLG Frankfurt, 21.06.1991 - 25 U 239/90

    Haftung für Rodelunfall: Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Ski- und

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    Außerdem erreichen sie wesentlich höhere Geschwindigkeiten als Schlitten, so daß auch von daher ein Ausweichen und Abbremsen erheblich erschwert ist (vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 1435).
  • BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72

    Garant - Garantenstellung - Begehen durch Unterlassen - Aufklärungspflicht -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    Die Verantwortung des Verkehrssicherungspflichtigen erstreckt sich damit primär auf den Schutz des Ski- oder Rodelsportlers vor atypischen Gefahren oder gar heimtückischen Objekten (BGH, NJW 1973, 1379, 1380).
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